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Neue Sonderstipendien für Künstler:innen in Thüringen

Um die Vielfalt und Lebendigkeit der Thüringer Kulturszene trotz der Corona-Krise zu erhalten, bringt der Freistaat Thüringen ein weiteres Stärkungspaket für die Kultur auf den Weg. Es ist ausgestattet mit 1 Million Euro und geht damit über ein erstes Nothilfeprogramm des Sommers 2020 hinaus. Das neue Stipendienprogramm soll die nachweislich angespannte Situation der Künstler:innen absichern und damit die Voraussetzungen schaffen, damit diese ihre Arbeit an eigenen Projekten fortsetzen und ihre künstlerischen Ziele weiterverfolgen können. Das Programm will dazu ermutigen, auch in Krisenzeiten an der künstlerischen bzw. kulturellen Praxis festzuhalten. Kultur ist ein wichtiger Aspekt der Grundversorgung der Menschen, ein unverzichtbarer Beitrag für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und von elementarer Bedeutung für die Demokratie.

Das neue Stipendienprogramm richtet sich an freischaffende Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, für welche die Pandemie-Maßnahmen drastische Auswirkungen auf alle mit der künstlerischen Tätigkeit verbundenen Aspekte haben. Die Stipendien sollen die Kulturakteure dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu entwickeln. Ausgelobt werden 250 Einzelstipendien in Höhe von je 4.000 Euro.

Wer?

Stipendien können freiberuflich tätige Künstler:innen der Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film und Literatur erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische Tätigkeit muss auf den Haupterwerb gerichtet sein.

Beantragt werden kann das Stipendium auch, wenn bereits Leistungen nach SGB II, etwa der vereinfachten Grundsicherung, bezogen werden. Für den Förderzeitraum dürfen aber weder von der Kulturstiftung noch von anderen Institutionen Stipendienförderungen in Anspruch genommen werden.

Was?

Gefördert werden künstlerische Vorhaben bzw. Projekte. Dazu gehört auch die Entwicklung oder die Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ideen und Formate. Dabei können auch die sich in der Krise entwickelnden alternative Kommunikations- und Interaktionstechniken aufgegriffen werden sowie die Restrukturierung schöpferischer Arbeitsprozesse oder die Erprobung digitaler, webbasierter Vermittlungsformen umgesetzt werden.

Beispiele für förderfähige Vorhaben: Formatentwicklung für die zukünftige künstlerische Arbeit, Online-Konzerte, Komponieren, Einstudierung von Werken/Repertoirepflege, Online-Ausstellung, Online-Mitmachprojekte, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Online-Kurse, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc.

Wie?

Stipendien können ab dem 15. Januar 2021 bei der Kulturstiftung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das vollständig ausgefüllt werden muss. Zudem müssen am Ende des Online-Formulars unter Anhänge folgende Anlagen als PDF-Datei hochgeladen werden:

  • Ein Konzept des Werks/Projekts sowie die zeitliche Dauer (max. 1 Seite à 1.800 Zeichen)
  • Eine Ausweiskopie (Vor- und Rückseite)
  • Die künstlerische Vita
  • Darstellung der persönlichen, Corona-bedingten Notlage unter Angabe der seit März 2020 erhaltenen Fördermittel

Zum Verfahren

Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung.

Alle Antragsteller: innen werden über eine Zu- bzw. Absage schriftlich informiert.

Im Falle einer Bewilligung erhalten die Antragsteller: innen einen Zuwendungsbescheid zzgl. einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung. Beide Dokumente sind der Kulturstiftung ausgefüllt zurückzusenden. Sobald sie vorliegen, werden die Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und sind mit jeweils 4.000 Euro dotiert.

Einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ist durch die Zuwendungsempfänger: innen ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung einzureichen.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen stellt alle Stipendiat:innen und deren Projekte auf ihrer Website vor.

Zuwendungszweck

Die Zuwendung ist ein Stipendium zur Unterstützung künstlerischer Arbeit. Es dient der Realisierung eines künstlerischen/kulturellen Projekts.

Spezifika

Voraussetzung: existenziell schwierige Situation durch Corona
Einzelstipendium: 4.000 Euro
Online-Antrag auf der Website: ab 25.1.2021
Einreichung der Anträge: bis 25.2.2021
Entscheidung: 25.3.2021
Ziel: Realisierung eines Projektes