Auch wenn vorgesehene Veranstaltungen nicht stattfinden können, sind die bis zu einer möglichen Absage oder Terminverschiebung entstanden Kosten zuwendungsfähig. Laufende Projekte können die bisher angefallenen Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung grundsätzlich geltend machen.
Bitte rufen Sie die bewilligten Mittel nicht vorzeitig ab. Aufgrund der sehr unsicheren Situation bitten wir Sie die Mittel in Raten, nach tatsächlich entstandenem Bedarf, einzeln abzurufen.
Reichen Sie bitte alle relevanten Unterlagen (Mittelabruf, Rechtsmittelverzicht, etc.) per E-Mail bei uns ein.