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Coronakrise - Informationen für Projektträger

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn in diesen Wochen Probleme in Ihrem Förderprojekt entstehen. Wir sind weiterhin per E-Mail und Telefon erreichbar und versuchen, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, zu den jeweiligen Ansprechpersonen gelangen Sie hier. Vielleicht finden Sie auf dieser Seite bereits einige Hinweise, die Ihnen weiter helfen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass sich unsere Antworten im Rahmen des Zuwendungsrechts bewegen.

Ausgaben laufender Projekte

Auch wenn vorgesehene Veranstaltungen nicht stattfinden können, sind die bis zu einer möglichen Absage oder Terminverschiebung entstanden Kosten zuwendungsfähig. Laufende Projekte können die bisher angefallenen Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung grundsätzlich geltend machen.

Bitte rufen Sie die bewilligten Mittel nicht vorzeitig ab. Aufgrund der sehr unsicheren Situation bitten wir Sie die Mittel in Raten, nach tatsächlich entstandenem Bedarf, einzeln abzurufen.

Reichen Sie bitte alle relevanten Unterlagen (Mittelabruf, Rechtsmittelverzicht, etc.) per E-Mail bei uns ein.

Projektänderungen

Bestehende Projektförderungen können – falls möglich - durch Änderungen an die neue Situation angepasst werden. Das kann z.B. durch Terminverschiebungen oder das Einsetzen von digitalen Formate geschehen.

Absagen, Teilabsagen und Ersatz durch andere Formate sind vertragsrelevante Projektänderungen. Welche Änderungen inhaltlich, organisatorisch und technisch möglich sind, entscheiden zunächst Sie als Projektträger. In einem zweiten Schritt informieren Sie die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen bitte per E-Mail über die beabsichtigten Maßnahmen und den veränderten Kosten- und Finanzierungsplan. Wir werden alle Ermessensspielräume nutzen, um in diesen Zeiten Projektänderungen zu ermöglichen.