Die Bewerbung für ein einmonatiges Residenzstipendium für 2026 und 2027 ist vom 1. Mai bis 31. Mai 2025 über das Online-Portal möglich
Residenzstipendium der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt für die Jahre 2026 und 2027 jeweils ein einmonatiges Residenzstipendium im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop anin Thüringen lebende Künstler:innen der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Film/Video, Literatur oder Musik. Die Stipendiat:innen werden im denkmalgeschützten Künstlerhaus Lukas, das Ende des 19. Jahrhunderts vom Landschaftsmaler Paul Müller-Kaempff erbaut wurde, leben und arbeiten. Neben den kostenfrei zur Verfügung stehenden Arbeits- und Wohnstudios bietet das Künstlerhaus Lukas die Möglichkeit, künstlerische Ergebnisse z. B. am Tag der offenen Tür zu präsentieren.
Bewerben können sich freiberuflich tätige Künstler:innen, ohne Altersbegrenzung, die zum Zeitpunkt der Bewerbung und des Antritts des Stipendiums den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben. Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat:innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit vor Ort verbringen.
Die Vergabe des Residenzstipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben.
Ein Stipendium wird für die Dauer von einem Monat in Höhe von 1.200 Euro pro Monat gewährt. Reisekosten zur An- und Abreise werden im Rahmen des Thüringer Reisekostengesetzes übernommen.
Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden.
Das Residenzstipendium ist ausgeschlossen, wenn
- im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird
- die/der Bewerber:in zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert ist oder das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 Din A 4-Seiten
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 Din A 4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, max. 10 Normseiten
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung)
- Nachweis über berufliche Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt über eine spartenübergreifende Jury, die sich aus Mitgliedern des Kuratriums der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen und der Leiterin der Künstlerhaus Lukas zusammensetzt. Die Bekanntgabe der Stipendien erfolgt voraussichtlich Anfang Oktober 2025.
Sofern zum Antritt des Stipendiums die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, tritt ein Nachrückverfahren in Kraft.
Die bei der Bewerbung genannten Wunschzeiträume für den Aufenthalt werden in die Belegungsplanung des Künstlerhaus Lukas einbezogen. Es kann vorkommen, dass bei der Planung der Zimmervermietung ihre Präferenz nicht berücksichtigt werden kann.
Bewerbungen auf ein Stipendium sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vom 1. bis 31. Mai 2025 einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u.a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und den Betreiber des Online-Portals (Optimy), den am Auswahlverfahren Beteiligten sowie dem Kooperationspartner Künstlerhaus Lukas weitergegeben werden können. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich.
Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.