Der Stiftungsrat besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar
Den Vorsitz übernimmt der für Kunst zuständige Minister. Im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt der Stiftungsrat die Ziele der Stiftungsarbeit. Er entscheidet auf Vorschlag des Kuratoriums über die Förderung von Vorhaben im Sinne des Errichtungsgesetzes. Der Stiftungsrat entscheidet darüber hinaus über alle Fragen von grundsätzlicher oder besonderer wirtschaftlicher Bedeutung.
Vorsitzender:
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei
Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats:
Prof. Dr. Norbert Kleinheyer, ehemaliger Verbandsgeschäftsführer Sparkassen- und Giroverband
weitere Mitglieder des Stiftungsrates:
Das Kuratorium berät den Stiftungsrat und den Vorstand in allen den Stiftungszweck betreffenden Fragen. Es entscheidet insbesondere über Anträge zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler durch Stipendien und Projekte auf der Grundlage der Förderrichtlinien.
Vorsitzender:
N.N
Stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums:
Beate Seidel (Chefdramaturgin, Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH – Staatstheater Thüringen –)
weitere Mitglieder des Kuratoriums:
Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführer der Stiftung. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er nimmt die Vertretung der Stiftung nach außen wahr. Der Vorstand erlässt die Zuwendungsbescheide, reicht die Fördermittel auf der Grundlage der Förderrichtlinien aus und prüft deren ordnungsgemäße Verwendung.
Vorstand:
Ute Edda Hammer
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Haus zur Goldenen Schelle
Hauptmarkt 40
99867 Gotha
+49 (0)361 302540 - 0
+49 (0)361 302540 - 99
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