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Beginn der Antragsfrist für die Bewerbung der Förderung
für 2025 ab 01.07.2024 bis zum 01. Oktober 2024

Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen wird im Jahr 2025 Fördermittel für Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben.

Wie im Jahr 2024 übernimmt die Kulturstiftung neben den Fördermitteln aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landeskulturförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur der Thüringer Staatskanzlei. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich bis vom 01. Juli 2024 zum 1. Oktober 2024 zu bewerben.

Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst (Theater und Tanz), der Literatur, der Musik und Film/Video.
Gefördert werden zeitlich befristete künstlerische, kulturelle und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler und modellhafter Bedeutung, an deren Durchführung ein erhebliches Landesinteresse besteht. 

Die Projekte sollten sich durch Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität und Authentizität auszeichnen. Die Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt bzw. Interkulturalität wird ebenso berücksichtigt wie ein Ausgleich regionaler Benachteiligung. 

Eine Projektförderung kann jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Wohnsitz, Schaffensmittelpunkt bzw. Sitz in Thüringen hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist. 

Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2024 über die Förderanträge für das Jahr 2025 beraten. Anträge für Projekte sind ausschließlich über das  Online-Antragsportal der Homepage bis zum 1. Oktober 2024 einzureichen.

Für die Förderung 2025 kommt die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Anwendung. 

Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. Der Ausschreibungstext, die Antragsformulare und die Förderrichtlinie finden Sie im Internet unter: www.kulturstiftung-thueringen.de. Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen. Rücksendungen eingereichter Unterlagen erfolgen nur gegen die Mitsendung eines frankierten und beschrifteten Umschlags bzw. Kartons.

Hinweise:

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
  • Im Förderungsfall erklärt sich der Projektträger mit der Bekanntgabe des Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  • Rücksendungen eingereichter Unterlagen erfolgen nur gegen die Mitsendung eines frankierten und beschrifteten Umschlags bzw. Kartons. 

Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen.

Stand: 25.03.2024