Antragsfrist Bewerbung Förderung für 2023
01.10.2022 | 23:59 Uhr

Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“

Das Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit maximal 12.000,00 € dotiert.

 Die Voraussetzungen sind:

  • Ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Das Projekt lässt sich einer der Kategorien Prosa, Lyrik oder Dramatik zuordnen.
  • Der (erste) Wohnsitz des/r Autors/in ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.

Das Literaturstipendium beinhaltet:

  • Eine maximale Förderhöhe von 1.000,00 € pro Monat.
  • Eine maximale Förderdauer von einem Jahr.
  • Das Stipendium ist nicht teilbar.

Das Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:

  • Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
  • Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autor/innen werden bevorzugt.
  • Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2022 über die Förderanträge für das Jahr 2023 beraten.
  • Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren.
  • Der/die Bewerber/in muss mindestens eine Buchveröffentlichung vorweisen.
  • Bewerbungen für das Jahr 2023 können ausschließlich unter Verwendung des Online - Antragsformulars bis zum 01. Oktober 2022 eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Antrag für das Literaturstipendium Harald Gerlach“
  • Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
  • Angabe über gleichzeitige Anträge bei anderen fördernden Stellen
  • Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens
  • Exposé / Projektbeschreibung von maximal zwei DIN-A4-Seiten Umfang
  • Manuskriptprobe von nicht mehr als zehn Seiten

Eine Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie zusätzlich auf unserer Website in der „Checkliste für Antragsteller/innen (Stipendien)“.

Hinweise:

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
  • Im Förderungsfall erklärt sich der/die Stipendiat/in mit der Bekanntgabe seines/ihres Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Die von der Kulturstiftung geplanten Veröffentlichungsorte werden der/dem Stipendiaten/in schriftlich durch die Kulturstiftung mitgeteilt in Form einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligungserklärung.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist ausgeschlossen.

Stand: 05.07.2022

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