Antragsfrist für 2026 vom 01. Juli bis zum 01. Oktober 2025 über das → Online-Portal
Thüringer Stipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich bis zu sechs Stipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche für hervorragende künstlerische Einzelleistungen und deren musikalisches Entwicklungspotenzial. Stipendien können grundsätzlich Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben. Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind herausragende Wettbewerbserfolge zum Beispiel bei JUGEND MUSIZIERT oder vergleichbare Wettbewerbe, sowie die Einschätzung des künstlerischen Entwicklungspotenzials durch eine:n Fachlehrer:in. Ein Stipendium wird für die Dauer von zwölf Monaten in Höhe von 250 Euro pro Monat gewährt. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn
- im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird
- der/die Bewerber:in das Stipendium für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche drei Mal in Folge das Stipendium erhalten hat
- Sofern während des Stipendiums die Fördervoraussetzungen (z. B. Aufnahme eines Studiums, Wohnortwechsel) nicht mehr erfüllt werden, wird das Stipendium beendet.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. künstlerischer Werdegang, max. 3 DIN-A-4-Seiten, als PDF,
- Motivationsschreiben der:s Bewerbers:in, max. 1 Normseite, als PDF,
- Einschätzung einer:s Fachlehrers:in, max. 1 Normseite, als PDF,
- Arbeitsprobe in Form einer Videodatei, min. 4 Minuten, max. 10 Minuten, als .mov oder .mp4,
- Nachweis herausragender Wettbewerbserfolge (z. B. bei „Jugend musiziert“)
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung).
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Neben Angaben zur Familie und Schulbildung sind im tabellarischen Lebenslauf Angaben zur musikalischen Ausbildung und zu Wettbewerbserfolgen aufzunehmen.
Im Motivationsschreiben hat die/der Bewerber:in die Möglichkeit, sich persönlich der Jury vorzustellen, den künstlerischen Werdegang, das eigene (musikalische/ soziale) Engagement zu reflektieren und darzustellen, was sie/er sich von der Förderung durch die Kulturstiftung Thüringen erhofft.
Der/die Fachlehrer:in legt in ihrer/seiner Einschätzung dar, weshalb der/die Nachwuchsmusiker:in besondere Förderung durch das Stipendium der Kulturstiftung Thüringen erhalten sollte. Sie gibt die Gelegenheit den künstlerischen Werdegang und die Fähigkeiten der/des Bewerbers:in darzustellen und die künstlerischen Potentiale der/des Bewerbers:in zu beschreiben.
Die Einschätzung der:s Fachlehrers:in darf nicht von einer Person verfasst sein, die in einem Verwandschaftsverhältnis zum:r Antragsteller:in steht.
Für die Bewerbung auf ein Stipendium für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche ist eine Videodatei einzureichen, in der die/der Bewerber:in am Instrument zu sehen ist. Dies gibt der Jury die Möglichkeit die künstlerische Qualität einzuschätzen.
Es gelten folgende Vorgaben:
- Alle Spielenden sollen mit Händen und Gesicht gut sichtbar sein.
- Zu Beginn der Aufnahme ist der Name der/des Bewerbers:in zu nennen.
- Das Aufnahmegerät (Mobiltelefon oder Tablet) sollte fest platziert werden
- Das Video soll mindestens 4 Minuten, maximal 10 Minuten lang sein.
- Dargeboten werden können der Auszug aus einem Stück oder verschiedene Musikstücke (auch in Auszügen)
- Das Video soll im Querformat aufgenommen werden. Auf Schnitte, Zooms und Schwenks und Nachbearbeitung soll verzichtet werden.
- Die Videodatei sollte nicht größer als 1 GB sein. Ggf. muss das Video vor dem Hochladen komprimiert werden. Dazu gibt es kostenlose Programme wie Movie Mager + Video Converter (für Windows PC), FilmMaker (für Android Mobiltelefone), iMovie (für Apple-Geräte). Empfehlenswert ist die Umwandlung des Videos in die Größe 720p (dies entspricht einer Auflösung von 1280 x 720 Pixel)
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise. Für minderjährige Bewerber:innen muss die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und den Betreiber des Online-Portals (Optimy) und den am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiat:in mit der Bekanntgabe des Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Stand 18. Juni 2025