Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen wird im Jahr 2021 Fördermittel für Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten (Bildenden Kunst, Darstellenden Kunst, Literatur, Musik und Film/Video) sind aufgerufen, sich bis zum 15. Oktober 2020 um Fördermittel der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu bewerben.
Stipendien werden für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Höhe von bis zu 1.000,00 €/Monat sowohl im Inland, als auch im Ausland gewährt. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen.
Stipendien können grundsätzlich Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren bzw. den ersten Wohnsitz oder Geburtsort in Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen; es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Arbeitsstipendien können auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) verwendet werden. Hierzu können gesonderte Ausschreibungen erfolgen.
Grundsätzlich nicht gefördert wird die Anfertigung von (Abschluss-) Arbeiten, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung zu erbringen sind.
Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2020 über die Förderanträge für das Jahr 2021 beraten.
Bewerbungen für das Jahr 2021 können ausschließlich unter Verwendung des Online-Antragsformulars unter www.kulturstiftung-thueringen.de bis zum 15. Oktober 2020 eingereicht werden.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Den Ausschreibungstext, das Antragsformular, die Förderrichtlinie der Kulturstiftung und die „Checkliste für Antragsteller/innen (Stipendien)“ finden Sie im Internet unter: www.kulturstiftung-thueringen.de.
Hinweise:
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Stand: 22.06.2020
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