Beginn der Antragsfrist für die Bewerbung der Förderung
für 2025 ab 01.07.2024 bis zum 01. Oktober 2024
Stipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen wird im Jahr 2025 Fördermittel für Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten (Bildenden Kunst, Darstellenden Kunst, Literatur, Musik und Film/Video) sind aufgerufen, sich vom 01. Juli 2024 bis zum 01. Oktober 2024 um Fördermittel der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu bewerben.
Stipendien werden für die Dauer von ein bis zwölf Monate in Höhe von 1.000,00 €/Monat sowohl im Inland, als auch im Ausland gewährt. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen.
Stipendien können grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren Schaffensmittelpunkt oder den ersten Wohnsitz in Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen; es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Arbeitsstipendien können auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) verwendet werden.
Grundsätzlich nicht gefördert wird die Anfertigung von (Abschluss-) Arbeiten, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung zu erbringen sind.
Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2024 über die Förderanträge für das Jahr 2025 beraten.
Bewerbungen für das Jahr 2025 können ausschließlich über das Online Antragsportal der Homepage bis zum 01. Oktober 2024 eingereicht werden.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Den Ausschreibungstext, das Antragsformular, die Förderrichtlinie der Kulturstiftung und die „Checkliste für Antragsteller:innen (Stipendien)“ finden Sie im Internet unter: www.kulturstiftung-thueringen.de.
Hinweise:
- Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
- Im Förderungsfall erklären sich die Stipendiat:innen mit der Bekanntgabe ihres Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden.
- Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
- Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
- Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Rücksendungen eingereichter Unterlagen erfolgen nur gegen die Mitsendung eines frankierten und beschrifteten Umschlags bzw. Kartons.
Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen.
Stand: 25.03.2024